Mehr Infos im Flyer

Datenschutz für Ihre Praxis

Da in Ihrer Zahnarztpraxis Patientendaten erhoben werden, bei denen es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt, müssen dem Datenschutz und der Datensicherheit hier eine besondere Beachtung geschenkt werden. Bei Nichtbeachtung kann ein strafrechtliches Verfahren drohen. Daher ist es wichtig, dass Sie selbst und auch Ihre Mitarbeiter sehr genau Bescheid wissen müssen, welche Daten erhoben werden dürfen und wann und unter welchen Voraussetzungen Daten weitergegeben werden dürfen. Jede Praxis benötigt daher ein individuelles Datenschutzkonzept!

Wenn in Praxen mehr als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.

Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Internen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ausbilden
  2. Externen Datenschutzbeauftragten, der das erforderliche Wissen bereits mitbringt, benennen

Bei weniger als 10 Personen ist der Praxisinhaber selbst für die korrekte Umsetzung und Einhaltung verantwortlich.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung und meinem Know-how, um gemeinsam mit deutlich weniger Zeitaufwand Ihr individuelles Datenschutzkonzept zu erstellen.

Benennen Sie mich einfach zu Ihrer externen Datenschutzbeauftragten. In kleineren Praxen erstelle ich alternativ auch gerne gemeinsam mit Ihnen Ihr Datenschutzkonzept.

Rufen Sie mich an, ich freue mich darauf!

Weitere Infos entnehmen Sie auch gerne meinem Flyer.

Heike Fried
HBO Praxismanagement

Als zertifizierte Datenschutz­beauftragte betreue ich Sie mit maßgeschneiderten Lösungen.

    Lassen Sie sich beraten!